21.07.2025
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Stellungnahme zum Schutz der Sonntagsruhe
Die Sonntagsruhe ist ein zentrales kulturelles und soziales Gut, das es auch in Zukunft unbedingt zu be-wahren gilt. Als wöchentlicher gemeinsamer Ruhetag erfüllt der Sonntag eine wichtige gesellschaftliche, gesundheitliche und familiäre Funktion. Er ist nicht nur ein arbeitsfreier Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch ein geschützter Zeitraum für Erholung, Gemeinschaft und Besinnung.
1. Sozialer Zusammenhalt und Familie:
Der Sonntag bietet eine seltene Gelegenheit, an dem viele Menschen gleichzeitig frei haben. Diese gemeinsame Zeit ist entscheidend für das familiäre Zusammenleben, für zwischenmenschliche Beziehungen und für das Vereinsleben. Wird die Sonntagsruhe abgeschwächt, gehen diese gemeinsamen Zeitfenster verloren – mit langfristig negativen Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
2. Gesundheit und Erholung:
Regelmäßige Erholungsphasen sind essenziell für die psychische und physische Gesundheit. Der Sonntag als gesetzlich geschützter Ruhetag schafft einen verlässlichen Rahmen für Regeneration und reduziert das Risiko von Stress, Burnout und Überlastung. Eine Aufweichung des Sonntags-schutzes würde die Belastung insbesondere für Beschäftigte im Einzelhandel und Dienstleistungs-sektor weiter erhöhen.
3. Kulturelle und religiöse Bedeutung:
In vielen Kulturen und Religionen hat der Sonntag eine besondere Bedeutung als Tag der Einkehr und der Spiritualität. Der Sonntagsschutz gewährleistet, dass Menschen diese Traditionen weiter-hin leben können, ohne dem Druck wirtschaftlicher Interessen ausgesetzt zu sein.
4. Wirtschaftliche Argumente greifen zu kurz:
Oft wird angeführt, dass eine Freigabe des Sonntags dem Konsum und damit der Wirtschaft nutzen könnte. Studien zeigen jedoch, dass eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten nicht zu mehr Um-satz führt, sondern lediglich zu einer Umverteilung auf andere Tage. Der wirtschaftliche Nutzen ist daher gering, der gesellschaftliche Schaden jedoch groß.
Fazit:
Der Sonntagsschutz ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig preisgegeben werden darf. Die Sonntagsruhe schützt nicht nur die Arbeitnehmerrechte, sondern auch den sozialen Frieden und die Lebensqualität unserer Gesellschaft. Deshalb fordern wir mit Nachdruck, den verfassungsrechtlich verankerten Schutz des Sonntags zu erhalten und einer weiteren Aushöhlung entschieden entgegenzutreten.
Der Sonntag muss Sonntag bleiben – für uns alle.
Keine Kommentare16.07.2025

Predigtskandal oder legitime Mahnung?
Am Sonntag bezeichnete Erzbischof Herwig Gössl (Bamberg) die Nominierung von Frauke Brosius‑Gersdorf als Verfassungsrichterin als „innenpolitischen Skandal“ und warnte vor einem „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“, falls Menschenwürde und Lebensrecht ungeborener Kinder relativiert würden (siehe TAG24.de; 13.07.2025).
Solche moralisch aufgeladene Sprache – „Abgrund“, „Skandal“ – trägt deutlich zur Emotionalisierung bei. Kritiker sehen hierin keine sachliche Auseinandersetzung, sondern eine Stimmungsmache gegen eine politisch umstrittene Persönlichkeit, die per se ihre Reputation infrage stelle. Die Frage ist daher: Dient das christliche Ethos dem Diskurs – oder instrumentalisiert es ihn?
Lebensschutz: Unverhandelbar oder gesellschaftliche Debatte?
Gössl betonte noch in einem Folgeinterview: „Es gibt keine Abstufung des Lebensrechts“, selbst während der Schwangerschaft gelte uneingeschränkt der volle Lebensschutz (siehe Welt.de; 15.07.2025).
Dem entgegnet Brosius‑Gersdorf klipp und klar: Sie halte das Grundrecht auf Leben ab Nidation für unbestritten, habe aber differenziert, ab wann Menschenwürde in voller Breiten gelte – eine rationale, verfassungsrechtliche Position, nicht ein „Angriff auf ungeborenes Leben“ (siehe Frankfurter Rundschau.de; 16.07.2025).
Fakt ist: In einem freiheitlich-pluralistischen Rechtsstaat gehört es zur juristischen Debatte, unterschiedliche Schutzgrade und Finanzierungskonflikte zwischen Persönlichkeitsrechten abzuwägen. Gössls Absolutanspruch verweist hingegen auf eine theologische Sichtweise – legitim, aber möglicherweise unvereinbar mit pluralistischen Grundüberzeugungen.
Kirche und Politik: Grenzüberschreitungen oder notwendiges Statement?
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch kritisierte die kirchlichen Äußerungen als „ungenießbar“ und „unchristlich“, er warf der Kirche politische Einflussnahme vor (welt.de; 15.07.2025). Auch die SPD Bamberg monierte, dass Gössl das Ansehen des Verfassungsgerichts beschädige (siehe wiesenbote.de; 13.07.2025).
Miersch: „Kirche kann politisch sein. Sich aber an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich.“ (deutschlandfunkt.de; 14.07.2025)
Gössl antwortete darauf, es gehe ihm nicht um eine einzelne Person, sondern um ethische Grundentscheidungen, die das Grundgesetz betreffen. Gleichzeitig sagte er, er würde einen freiwilligen Rückzug von Brosius‑Gersdorf „am liebsten“ sehen (evangelische-zeitung.de; 15.07.2025). Damit überschreitet er eine feine Linie – vom religiösen Mahner zum politischen Akteur.
Die Perspektive der Betroffenen: Prof. Brosius‑Gersdorf
Brosius‑Gersdorf bezeichnete die Gössl-Aussagen als „infam“ und erinnerte daran, dass auch die Kirche an Grundrechte wie Menschenwürde gebunden ist . Sie spricht offen von Diffamierung, Drohungen (E-Mails, Postsendungen) und einer „Schmutzkampagne“, die ihre wissenschaftlich fundierten Positionen verzerrt dargestellt habe.
Mehr als 300 Rechtswissenschaftler verteidigten sie per offenem Brief – ein starkes Signal für ihren Rückhalt in der Fachwelt.
Schlussbilanz: Elemente einer unheiligen Allianz?
- Kirche im Zwiespalt: Die katholische Kirche beansprucht moralische Richtschnur zu sein – doch in einem pluralistischen Rechtsstaat muss sie ihre Stimme sorgfältig dosieren.
- Sprache und Wirkung: Formulierungen wie „Abgrund der Menschenverachtung“ wirken polarisierend und emotionalisiert – eher geeignet, Alarm zu schlagen als ernsthaft zu argumentieren.
- Demokratische Debatte: Juristische Fragen, etwa zum Lebensschutz, gehören ins Parlament und zu Gerichten – nicht in Predigten.
- Personenschutz: Vorwürfe gegen Brosius‑Gersdorf entwerten ihre akademische Integrität – Grundrechte gelten auch für kontroverse Akteurinnen.
Fazit
Gössl hat das Recht und vielleicht auch die Pflicht, seine moralischen Positionen darzulegen. Doch im aktuellen Fall verschob sich das Gewicht von sachlicher Argumentation hin zu persönlicher und moralischer Diffamierung. Eine konstruktive Debatte müsste die Spannungen zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung auf Augenhöhe führen – nicht mit rhetorischem Großgeschütz.
Es sind Männer wie Gössl, die mich immer wieder daran Zweifeln lassen, ob es vernünftig ist, in der katholischen Kirche zu bleiben.
Hat Olaf Scholz gelogen?
27.01.2024

Was ist bloß mit diesem Kanzler los?
Ich bin kein Militärexperte und mir fehlt die Expertise hinsichtlich der Frage, ob es richtig ist oder nicht, Waffen an die Ukraine zu liefern. Ich räume aber durchaus ein, dass ich mit meinem gepflegten Halbwissen dazu neige, die Lieferung von Waffen zu befürworten.
Was aber diese Bundesregierung im Allgemeinen und der Bundeskanzler Scholz im Besonderen mal wieder in Sachen "Taurus" leisten, ist nicht zu verstehen. Was reitet den Kanzler bloß, keine endgültige Entscheidung zu treffen? Glaubt er wirklich, die Wählerinnen und Wähler würden es goutieren, wenn er sein Handeln nicht begründet und uns nicht erklärt, warum er so handelt, wie er handelt?
25.12.2023
Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. (Matthäus, 5 ,9)
Es gab Zeiten, da wurden die kriegerischen Handlungen unterbrochen, weil Weihnachten war. Das ist heute nicht mehr so. Nach wie vor sprechen überall auf der Welt die Waffen. Die wahrscheinlich heftigsten Kämpfe toben zurzeit in der Ukraine und im Gaza-Streifen. Dabei zeigt sich im Gaza-Streifen die Besonderheit, dass die Zivilbevölkerung besonders leidet. Menschen ohne Obdach, hungernde Menschen, Menschen in ständiger Angst.
23.12.2023
Vatikan erlaubt Segnungen homosexueller Paare
Noch im Februar 2021 hat das Glaubensdikasterium (vormals die Glaubenskongegration) die Segnung homosexueller Paare rundweg abgelehnt. Nach den kirchlichen Dogmen sei es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen hingegen, seien in sich nicht in Ordnung, Sie bilden einen irregulären Zustand. Das Auslegen der Sexualität ist nach Auffassung der Amtskirche ausschließlich der Ehe vorbehalten. Eine Ehe kann aber danach nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden.
22.12.2023
Europa will den Teufel mit dem Belzebub austreiben
In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2023 haben sich die Mitglieder der Europäischen Union auf einen Asylkompromiss geeinigt. Teilweise hat dieser Kompromiss für Aufregung gesorgt. So sagt der Hautgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtzsverbandes: "Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden." Noch ist der Kompromiss nicht finalisert. Es bedarf zudem noch der Zustimmung durch den Rat der EU und dem Europaparlament im Frühjahr.
