Was steckt drin im reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)?

An den europäischen Außengrenzen soll ein wirksamer Grenzschutz installiert werden. Die Prüfung einschließlich der Rückführung soll nicht länger als sechs Monate dauern. Das Grenzverfahren soll an den EU-Außengrenzen stattfinden. Bis dieses Grenzverfahren abgeschlossen ist, sollen die Geflüchteten in grenznahen Auffanglagern untergebracht werden. Endgültig einreisen dürfen die Geflüchteten erst, wenn eine realistische Aussicht auf Anerkennung des Asylantrages besteht. "Hat eine Person keine Aussicht auf ein Bleiberecht in der EU, etwa, weil in der Vergangenheit nur wenige Geflüchtete aus ihrem Herkunftsland in der EU aufgenommen wurden, wird diese an der EU-Außengrenze abgewiesen und muss in ihre Heimat zurückkehren. Unbegleitete Minderjährige sollen von dieser Regel ausgenommen bleiben." (Bundeszentrale für politische Bildung)

Flüchtlinge aus Ländern mit einer hohe Quote anerkannter Asylanträge (mehr als 20 Prozent), sollen auch zuküftig das übliche Asylverfahren durchlaufen. Hinsichtlich der Verteilung der Asylsuchenden soll das bisherige Dublin-Verfahren abgelöst werden. Während unter dem Regime der Dublin-Verordnung das Land das Asylverfahren durchführen musste, in dem die flüchtende Person erstmals europäischen Boden betreten hat, soll zukünftig die Verteilung auf die Mitgliedsstaaten mit einem "Solidaritätsmechanismus" neu geregelt werden. Danach müssen Mitgliedstaaten zukünftig entweder Geflüchtete aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder Personal entsenden.

Migrantinnen und Migranten sollen daran gehindert werden nach Ankunft in der EU, in ein anderes EU-Land weiterzuziehen, um dann dort Asyl zu beantragen (sog. "Sekundärmigration"). Abgelehnte Migrantinnen und Migranten sollen auch in sog. sichere Drittstaaten, über die sie nach Europa gelangten, abgeschoben werden können. Kriterien für solche sicheren Drittstaaten sollen gelockert werden. Damit gäbe es mehr Länder, die als sicher eingestuft werden.

Teils heftige Kritik von NGOs

Die Kritiker:innen sehen vor allem die Gefahr, dass den Flüchtlingen grundlegende Menschenrechte verwehrt werden. Die Unterbringung in Auffanglagern hat haftähnliche Auswirkungen. Dieses Verfahren trifft alle, auch Familien mit Kindern.

Diese Kritik ist berechtigt. Grund der Neuregelungen ist das Fernhalten von Migrantinnen und Migranten. Es ist zu erwarten, dass alles getan wird, um eine Anerkennung zu behindern. Neben der gesellschaftlichen Befindlichkeiten wird die wachsende Zustimmung zu rechtsextremen Parteien und Strömungen als Grund für die Notwendigkeit der Reform gesehen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Mirationspolitik kräftig nach rechts marschiert, um Wahlerfolge rechter Parteien zu verhindern. Europa treibt also den Teufel mit dem Belzebub aus,

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