08.08.2025
Meinung zum heutigen Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zu Schwangerschaftsabbrüchen
Das Arbeitsgericht Hamm hat am 8. August 2025 entschieden, dass das Untersagen, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, durch Krankenhausträger an einem christlich geführten Klinikum in Lippstadt rechtmäßig ist – außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Die Einschränkung gilt sogar für Praxis-Nebentätigkeiten außerhalb des Klinikums.
Ein Schritt zurück in der medizinischen Versorgung
Dieses Urteil markiert einen Rückschritt in der medizinischen Selbstbestimmung und in der Gewährleistung flächendeckender Gesundheitsversorgung. Besonders im ländlichen Raum, wo bereits jetzt der Zugang zu gynäkologischen Leistungen eingeschränkt ist, verschärft sich die Lage weiter.
Das Verbot untergräbt nicht nur die ärztliche Berufsfreiheit, sondern auch das Vertrauen in die medizinische Neutralität – insbesondere, wenn religiöse Dogmen die Behandlung entscheiden, nicht medizinische Notwendigkeit.
Pressefreiheit vs. religiöse Bindung im Krankenhaus
Ein öffentliches Krankenhaus sollte primär dem Wohl der Patient*innen verpflichtet sein – nicht religiösen Vorgaben. Der Chefarzt Joachim Volz sprach klar: „Meine Hilfe ist keine Sünde“. Wenn jedoch die medizinische Verantwortung hinter institutionellen Glaubensgeboten zurückstecken muss, geraten die grundlegenden Prinzipien der medizinischen Ethik ins Wanken.
Recht und Moral im Konflikt
Deutschland erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche straffrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Beratung, Wartezeit und ggf. medizinische oder kriminologische Indikation. Doch das heutige Urteil zeigt, dass trotz legaler Rahmenbedingungen religiöse Träger eigene Regeln setzen, die diesen Rahmen konterkarieren.
Konsequenzen für Betroffene
- Ein weiterer Zugangshindernis: Schwangere werden gezwungen, weite Wege auf sich zu nehmen oder mit langen Wartezeiten zu kämpfen, obwohl eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
- Unsicherheit für Ärzte: Ein Arzt, dessen eigene Praxis nicht betroffen sein könnte, sieht sich durch ein Urteil bewusst eingeschränkt – die Pflicht zur medizinischen Versorgung scheint nicht mehr gesichert.
- Signalwirkung: Das Urteil könnte Vorbild für weitere Einschränkungen in anderen kirchlich geprägten Einrichtungen sein.
Fazit
Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Hamm steht in scharfem Widerspruch zu den rechtlich verankerten Prinzipien reproduktiver Gesundheit und ärztlicher Autonomie in Deutschland. Es ist ein Schlag ins Gesicht von Patientenrechten, Straffreiheit und medizinischer Versorgung — und ein bedenkliches Machtmittel legal geschützter Einrichtungen, Glaubensvorgaben über das ärztliche Ethos zu stellen.
Bericht