22.07.202

Rückwärtsgewandt und ausgrenzend – Das Erzbistum Köln blockiert die Segnung queerer Paare
Während viele Teile der katholischen Kirche in Deutschland sich zaghaft in Richtung eines inklusiveren Miteinanders bewegen, schlägt das Erzbistum Köln einmal mehr einen anderen Weg ein – den rückwärtsgewandten. Die Entscheidung, die Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz zur Segnung von queeren Paaren nicht umzusetzen, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Gläubigen, die auf eine Öffnung der Kirche gehofft hatten.
Ein Bekenntnis zur Ausgrenzung
Im Dezember 2023 hatte der Vatikan unter Papst Franziskus mit der Erklärung Fiducia supplicans erstmals Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare in einem pastoralen, nicht-liturgischen Rahmen ermöglicht. Die Deutsche Bischofskonferenz, lange zögerlich, signalisierte Anfang 2024 die Bereitschaft, diese Öffnung in den Bistümern umzusetzen – als Ausdruck von Seelsorge, Wertschätzung und dem Bemühen, niemanden aus der Gemeinschaft auszuschließen.
Doch Kardinal Rainer Maria Woelki und das Erzbistum Köln stellen sich nun quer. Unter Verweis auf "klare theologische und kirchenrechtliche Gründe" wird dort keine entsprechende Praxis eingeführt. Die Entscheidung wirkt wie ein bewusstes Signal der Abgrenzung – nicht nur gegenüber queeren Gläubigen, sondern auch gegenüber einem Reformwillen, der vielerorts innerhalb der Kirche wächst.
Der Preis der Sturheit
Dass diese Haltung fatale Folgen haben kann, liegt auf der Hand: In einer Zeit, in der die katholische Kirche in Deutschland mit massivem Vertrauensverlust, Kirchenaustritten und einer immer geringeren gesellschaftlichen Relevanz zu kämpfen hat, ist jedes Zeichen von Offenheit und Dialogbereitschaft wertvoll. Das Erzbistum Köln aber sendet das Gegenteil: das Bild einer Kirche, die lieber Menschen ausschließt, als sich dem Wandel zu stellen.
Besonders fatal ist dabei die Wirkung auf queere Christinnen und Christen. Ihnen wird signalisiert: Eure Liebe ist in unseren Augen nicht segenswürdig. Damit wird nicht nur seelsorgerlich versagt – es widerspricht auch dem Grundverständnis einer Kirche, die Nächstenliebe und Barmherzigkeit predigt.
Kein Einzelfall, aber ein Symbol
Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie umstrittener Maßnahmen und konservativer Rückzugsgefechte, die das Kölner Erzbistum unter Kardinal Woelki geprägt haben – von der mangelhaften Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bis hin zur innerkirchlichen Entfremdung vieler Gläubiger. Während andere Bistümer versuchen, Brücken zu bauen, verteidigt Köln Bollwerke.
Ein Appell an die Verantwortung
Die Weigerung, queere Paare zu segnen, mag aus Sicht der Bistumsleitung "konsequent" erscheinen – sie ist jedoch vor allem eines: pastoral verantwortungslos. Wer Menschen den Segen verweigert, der verweigert ihnen auch Anerkennung, Zugehörigkeit und Würde. Und das in einer Institution, die sich gerne als moralische Instanz versteht.
Wenn die Kirche in Deutschland eine Zukunft haben will, muss sie den Mut haben, alle Menschen als Ebenbilder Gottes anzunehmen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Das Erzbistum Köln verpasst derzeit eine historische Chance.
Fazit
Die Entscheidung des Erzbistums Köln, die Segnung queerer Paare zu verweigern, ist ein Ausdruck institutioneller Sturheit und moralischer Kälte. Eine Kirche, die nicht segnet, sondern selektiert, hat ihren seelsorgerlichen Auftrag aus den Augen verloren. Es scheint im Übrigen als sei es Kardinal Woelki völlig gleichgültig, ob die queeren Menschen die katholische Kirche verlassen. Lieber eine kleine Kirche mit Rechtgläubigen, statt eine Kirche mit lauter Häretikern. Ich fürtchte: Bleibt Woelki noch lange Erzbischof von Köln, wird sich sein Wunsch früher oder später erfüllen. Möge Gott uns davor bewahren.
Keine Kommentare21.07.2025

Bürgergeld vor dem Rückschritt? Warum die geplanten Reformen mehr schaden als nützen könnten
Einleitung:
Die Bundesregierung plant einschneidende Änderungen beim Bürgergeld. Während politische Befürworter dies als notwendige "Reform" des Sozialstaats darstellen, mehren sich kritische Stimmen, die in den geplanten Maßnahmen einen gefährlichen Rückschritt sehen – hin zu alten Hartz-IV-Zeiten, geprägt von Druck, Sanktionen und Misstrauen. Doch was genau steht auf dem Spiel?
Kern der geplanten Änderungen: Sanktionen und Zwang
Im Zentrum der Reformpläne steht eine Verschärfung der Sanktionen. Wer zumutbare Jobangebote ablehnt oder nicht zu Terminen erscheint, soll künftig schneller mit Kürzungen rechnen müssen – bis hin zu vollständigen Leistungsaussetzungen. Hinzu kommt, dass das sogenannte „Schonvermögen“ deutlich reduziert und die Karenzzeit bei Miete und Heizung verkürzt werden soll.
Diese Maßnahmen werden als Antwort auf angeblich mangelnde "Arbeitsmotivation" präsentiert. Doch das Narrativ vom "faulen Bürgergeldempfänger" ist nicht nur pauschal, sondern auch gefährlich. Es übersieht strukturelle Probleme am Arbeitsmarkt, wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, niedrige Löhne und fehlende Weiterbildungsangebote.
Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten
Statt gezielter Förderung und echter Perspektiven setzt die Politik auf Druck und Drohung. Der Staat zeigt damit erneut sein altes Gesicht: Misstrauen gegenüber Bedürftigen, als wären Armut und Erwerbslosigkeit individuelle Fehlleistungen statt gesellschaftliche Realität.
Gerade in einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten steigen, Wohnungen knapp sind und psychische Belastungen zunehmen, wirken Sanktionen wie ein weiteres Mittel zur sozialen Ausgrenzung. Die geplanten Kürzungen treffen nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Würde der Betroffenen.
Arbeitsmarktforschung widerspricht Sanktionslogik
Zahlreiche Studien belegen, dass Sanktionen nicht automatisch zu mehr Arbeitsaufnahme führen. Im Gegenteil: Sie verschlechtern oft die gesundheitliche und psychische Verfassung der Betroffenen und führen zu sozialer Isolation. Wer Angst hat, das Nötigste zum Leben zu verlieren, hat kaum Ressourcen für Bewerbungstrainings oder Weiterbildungen – und schon gar nicht für langfristige berufliche Perspektiven.
Gefahr der gesellschaftlichen Spaltung
Die geplanten Änderungen könnten eine tiefergehende Spaltung der Gesellschaft befeuern. Anstatt Empathie und Solidarität zu fördern, schüren sie Vorurteile und verstärken den Druck auf ohnehin benachteiligte Gruppen. Die Politik droht, erneut ein System zu zementieren, das Menschen in Armut diszipliniert, statt sie zu unterstützen.
Fazit: Reform oder Rückschritt?
Statt das Bürgergeld weiterzuentwickeln, droht seine Rückverwandlung in ein repressives Hartz-IV-System. Wer über soziale Gerechtigkeit und Teilhabe spricht, muss mehr bieten als Misstrauen und Sanktionen. Die geplanten Änderungen verkennen nicht nur die Lebensrealität vieler Menschen, sie laufen auch dem Anspruch eines modernen Sozialstaats zuwider.
Was wir brauchen, ist kein mehr an Strafe, sondern ein mehr an Chancen: sinnvolle Qualifizierungen, existenzsichernde Arbeit und ein System, das auf Augenhöhe agiert. Alles andere ist nichts als Symbolpolitik – auf dem Rücken derjenigen, die ohnehin am wenigsten haben.
21.07.2025
sonntag_bettinaf_pixelio
![]()
Stellungnahme zum Schutz der Sonntagsruhe
Die Sonntagsruhe ist ein zentrales kulturelles und soziales Gut, das es auch in Zukunft unbedingt zu be-wahren gilt. Als wöchentlicher gemeinsamer Ruhetag erfüllt der Sonntag eine wichtige gesellschaftliche, gesundheitliche und familiäre Funktion. Er ist nicht nur ein arbeitsfreier Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch ein geschützter Zeitraum für Erholung, Gemeinschaft und Besinnung.
1. Sozialer Zusammenhalt und Familie:
Der Sonntag bietet eine seltene Gelegenheit, an dem viele Menschen gleichzeitig frei haben. Diese gemeinsame Zeit ist entscheidend für das familiäre Zusammenleben, für zwischenmenschliche Beziehungen und für das Vereinsleben. Wird die Sonntagsruhe abgeschwächt, gehen diese gemeinsamen Zeitfenster verloren – mit langfristig negativen Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
2. Gesundheit und Erholung:
Regelmäßige Erholungsphasen sind essenziell für die psychische und physische Gesundheit. Der Sonntag als gesetzlich geschützter Ruhetag schafft einen verlässlichen Rahmen für Regeneration und reduziert das Risiko von Stress, Burnout und Überlastung. Eine Aufweichung des Sonntags-schutzes würde die Belastung insbesondere für Beschäftigte im Einzelhandel und Dienstleistungs-sektor weiter erhöhen.
3. Kulturelle und religiöse Bedeutung:
In vielen Kulturen und Religionen hat der Sonntag eine besondere Bedeutung als Tag der Einkehr und der Spiritualität. Der Sonntagsschutz gewährleistet, dass Menschen diese Traditionen weiter-hin leben können, ohne dem Druck wirtschaftlicher Interessen ausgesetzt zu sein.
4. Wirtschaftliche Argumente greifen zu kurz:
Oft wird angeführt, dass eine Freigabe des Sonntags dem Konsum und damit der Wirtschaft nutzen könnte. Studien zeigen jedoch, dass eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten nicht zu mehr Um-satz führt, sondern lediglich zu einer Umverteilung auf andere Tage. Der wirtschaftliche Nutzen ist daher gering, der gesellschaftliche Schaden jedoch groß.
Fazit:
Der Sonntagsschutz ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig preisgegeben werden darf. Die Sonntagsruhe schützt nicht nur die Arbeitnehmerrechte, sondern auch den sozialen Frieden und die Lebensqualität unserer Gesellschaft. Deshalb fordern wir mit Nachdruck, den verfassungsrechtlich verankerten Schutz des Sonntags zu erhalten und einer weiteren Aushöhlung entschieden entgegenzutreten.
Der Sonntag muss Sonntag bleiben – für uns alle.
16.07.2025

Predigtskandal oder legitime Mahnung?
Am Sonntag bezeichnete Erzbischof Herwig Gössl (Bamberg) die Nominierung von Frauke Brosius‑Gersdorf als Verfassungsrichterin als „innenpolitischen Skandal“ und warnte vor einem „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“, falls Menschenwürde und Lebensrecht ungeborener Kinder relativiert würden (siehe TAG24.de; 13.07.2025).
Solche moralisch aufgeladene Sprache – „Abgrund“, „Skandal“ – trägt deutlich zur Emotionalisierung bei. Kritiker sehen hierin keine sachliche Auseinandersetzung, sondern eine Stimmungsmache gegen eine politisch umstrittene Persönlichkeit, die per se ihre Reputation infrage stelle. Die Frage ist daher: Dient das christliche Ethos dem Diskurs – oder instrumentalisiert es ihn?
Lebensschutz: Unverhandelbar oder gesellschaftliche Debatte?
Gössl betonte noch in einem Folgeinterview: „Es gibt keine Abstufung des Lebensrechts“, selbst während der Schwangerschaft gelte uneingeschränkt der volle Lebensschutz (siehe Welt.de; 15.07.2025).
Dem entgegnet Brosius‑Gersdorf klipp und klar: Sie halte das Grundrecht auf Leben ab Nidation für unbestritten, habe aber differenziert, ab wann Menschenwürde in voller Breiten gelte – eine rationale, verfassungsrechtliche Position, nicht ein „Angriff auf ungeborenes Leben“ (siehe Frankfurter Rundschau.de; 16.07.2025).
Fakt ist: In einem freiheitlich-pluralistischen Rechtsstaat gehört es zur juristischen Debatte, unterschiedliche Schutzgrade und Finanzierungskonflikte zwischen Persönlichkeitsrechten abzuwägen. Gössls Absolutanspruch verweist hingegen auf eine theologische Sichtweise – legitim, aber möglicherweise unvereinbar mit pluralistischen Grundüberzeugungen.
Kirche und Politik: Grenzüberschreitungen oder notwendiges Statement?
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch kritisierte die kirchlichen Äußerungen als „ungenießbar“ und „unchristlich“, er warf der Kirche politische Einflussnahme vor (welt.de; 15.07.2025). Auch die SPD Bamberg monierte, dass Gössl das Ansehen des Verfassungsgerichts beschädige (siehe wiesenbote.de; 13.07.2025).
Miersch: „Kirche kann politisch sein. Sich aber an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich.“ (deutschlandfunkt.de; 14.07.2025)
Gössl antwortete darauf, es gehe ihm nicht um eine einzelne Person, sondern um ethische Grundentscheidungen, die das Grundgesetz betreffen. Gleichzeitig sagte er, er würde einen freiwilligen Rückzug von Brosius‑Gersdorf „am liebsten“ sehen (evangelische-zeitung.de; 15.07.2025). Damit überschreitet er eine feine Linie – vom religiösen Mahner zum politischen Akteur.
Die Perspektive der Betroffenen: Prof. Brosius‑Gersdorf
Brosius‑Gersdorf bezeichnete die Gössl-Aussagen als „infam“ und erinnerte daran, dass auch die Kirche an Grundrechte wie Menschenwürde gebunden ist . Sie spricht offen von Diffamierung, Drohungen (E-Mails, Postsendungen) und einer „Schmutzkampagne“, die ihre wissenschaftlich fundierten Positionen verzerrt dargestellt habe.
Mehr als 300 Rechtswissenschaftler verteidigten sie per offenem Brief – ein starkes Signal für ihren Rückhalt in der Fachwelt.
Schlussbilanz: Elemente einer unheiligen Allianz?
- Kirche im Zwiespalt: Die katholische Kirche beansprucht moralische Richtschnur zu sein – doch in einem pluralistischen Rechtsstaat muss sie ihre Stimme sorgfältig dosieren.
- Sprache und Wirkung: Formulierungen wie „Abgrund der Menschenverachtung“ wirken polarisierend und emotionalisiert – eher geeignet, Alarm zu schlagen als ernsthaft zu argumentieren.
- Demokratische Debatte: Juristische Fragen, etwa zum Lebensschutz, gehören ins Parlament und zu Gerichten – nicht in Predigten.
- Personenschutz: Vorwürfe gegen Brosius‑Gersdorf entwerten ihre akademische Integrität – Grundrechte gelten auch für kontroverse Akteurinnen.
Fazit
Gössl hat das Recht und vielleicht auch die Pflicht, seine moralischen Positionen darzulegen. Doch im aktuellen Fall verschob sich das Gewicht von sachlicher Argumentation hin zu persönlicher und moralischer Diffamierung. Eine konstruktive Debatte müsste die Spannungen zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung auf Augenhöhe führen – nicht mit rhetorischem Großgeschütz.
Es sind Männer wie Gössl, die mich immer wieder daran Zweifeln lassen, ob es vernünftig ist, in der katholischen Kirche zu bleiben.
Hat Olaf Scholz gelogen?
27.01.2024

Was ist bloß mit diesem Kanzler los?
Ich bin kein Militärexperte und mir fehlt die Expertise hinsichtlich der Frage, ob es richtig ist oder nicht, Waffen an die Ukraine zu liefern. Ich räume aber durchaus ein, dass ich mit meinem gepflegten Halbwissen dazu neige, die Lieferung von Waffen zu befürworten.
Was aber diese Bundesregierung im Allgemeinen und der Bundeskanzler Scholz im Besonderen mal wieder in Sachen "Taurus" leisten, ist nicht zu verstehen. Was reitet den Kanzler bloß, keine endgültige Entscheidung zu treffen? Glaubt er wirklich, die Wählerinnen und Wähler würden es goutieren, wenn er sein Handeln nicht begründet und uns nicht erklärt, warum er so handelt, wie er handelt?
25.12.2023
Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. (Matthäus, 5 ,9)
Es gab Zeiten, da wurden die kriegerischen Handlungen unterbrochen, weil Weihnachten war. Das ist heute nicht mehr so. Nach wie vor sprechen überall auf der Welt die Waffen. Die wahrscheinlich heftigsten Kämpfe toben zurzeit in der Ukraine und im Gaza-Streifen. Dabei zeigt sich im Gaza-Streifen die Besonderheit, dass die Zivilbevölkerung besonders leidet. Menschen ohne Obdach, hungernde Menschen, Menschen in ständiger Angst.
23.12.2023
Vatikan erlaubt Segnungen homosexueller Paare
Noch im Februar 2021 hat das Glaubensdikasterium (vormals die Glaubenskongegration) die Segnung homosexueller Paare rundweg abgelehnt. Nach den kirchlichen Dogmen sei es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen hingegen, seien in sich nicht in Ordnung, Sie bilden einen irregulären Zustand. Das Auslegen der Sexualität ist nach Auffassung der Amtskirche ausschließlich der Ehe vorbehalten. Eine Ehe kann aber danach nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden.
